Wer kann Energy Drinks konsumieren?
Energy Drinks enthalten in etwa dieselbe Menge Koffein wie eine Tasse Filterkaffee. Die Verträglichkeit von Koffein variiert von Person zu Person. Daher sollte der Konsum von Koffein und somit auch von Energy Drinks dem persönlichen Koffeinkonsum angepasst werden. Der Koffeingehalt von Energy Drinks wird auf dem Etikett angegeben, sodass Konsumenten klar informiert sind.
Schwangerschaft und Stillen
Ärzte raten schwangeren und stillenden Frauen normalerweise dazu, ihren Koffeinkonsum zu reduzieren. Zahlreiche Behörden weltweit haben Untersuchungen zu den Effekten von Koffein durchgeführt. Wissenschaftler der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) – eine unabhängige Behörde zuständig für die Risikobewertung in der Europäischen Union im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit – führten zwischen 2013 und 2015 eine umfangreiche Bewertung der wissenschaftlichen Literatur zu Koffein durch. Sie kamen in ihrem Gutachten vom 27. Mai 2015 zu dem Schluss, dass die allgemeine Bevölkerung der gesunden Erwachsenen keinem gesundheitlichen Risiko durch Koffein ausgesetzt ist, wenn der tägliche Konsum auf einen Wert von 400 mg beschränkt bleibt. Die EFSA empfiehlt jedoch, dass schwangere und stillende Frauen ihren täglichen Koffeinkonsum auf 200 mg beschränken.
Die Kennzeichnung koffeinhaltiger Getränke ist in der EU einheitlich geregelt (Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011). Getränken mit einem Koffeingehalt von mehr als 150 mg/l müssen den Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ tragen, wobei zusätzlich der Koffeingehalt, ausgedrückt in mg pro 100 ml, auf dem Etikett anzuführen ist.
Typische Energy Drinks haben einen Koffeingehalt von 32 mg pro 100 ml und weisen ihren Koffeingehalt auf dem Etikett aus, sodass Konsumenten innerhalb der EU klar informiert sind.
Kinder und Jugendliche
Energy Drinks enthalten in etwa dieselbe Menge Koffein wie eine Tasse Filterkaffee. Lange bevor die Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 beschlossen wurde, die den Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen” vorschreibt, engagierten sich die Hersteller von Energy Drinks bereits dafür, ihre Produkte Kindern nicht zu empfehlen (wobei Kinder laut UNESDA als Jugendliche unter 12 Jahren definiert sind).
Die Hersteller von Energy Drinks verpflichten sich durch ihren Verhaltenskodex (Code of Practice), ihre Marketingtätigkeit auf die erwachsene Bevölkerung zu konzentrieren. Der Konsum von Energy Drinks ist sowohl für Erwachsene als auch für Jugendliche sicher, und sollte, wie der Verzehr aller Nahrungsmittel, Teil einer ausgewogenen Ernährung und/oder eines gesunden und aktiven Lebensstils sein.
In ihrem Gutachten zur Sicherheit von Koffein vom 27. Mai 2015 bestätigt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Unbedenklichkeit einer täglichen Koffeinaufnahme von 400 mg bei Erwachsenen und von 3 mg/kg Körpergewicht bei Jugendlichen. Dies bedeutet, dass bei Jugendlichen, in Abhängigkeit vom jeweiligen Körpergewicht, der tägliche Konsum von 1-2 Dosen (250 ml) eines typischen Energy Drinks sicher ist.