EU und Selbstregulierung
Energy Drinks sind mittlerweile eine gut etablierte, jedoch noch relativ neue Produktkategorie. Energy Drinks sind alkoholfreie funktionelle Getränke, die weltweit in über 165 Ländern als sichere Produkte erhältlich sind.
Wie auch für zahlreiche andere Produktkategorien gibt es für Energy Drinks auf europäischer Ebene keine spezifische Gesetzgebung. Produktdefinitionen, welche bereits auf nationaler Ebene einiger EU-Mitgliedsstaaten geregelt sind, entwickelten sich über die Jahre zu einer Referenz innerhalb der Europäischen Union. Zusätzlich zu diversen horizontalen Rechtsvorschriften, die grundsätzlich für alle Lebensmittel gelten (z.B. bezüglich der Etikettierung, gesundheitsbezogener Angaben oder der Anreicherung mit Nährstoffen), gibt es eine produktspezifische Kennzeichnungspflicht, die für Energy Drinks gilt.
Auf EU-Ebene sind für die Kennzeichnung von Energy Drinks spezifische Regelungen vorgesehen. Diese finden sich in der Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011. Gemäß dieser direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten anwendbaren Verordnung müssen Etiketten auf Energy Drinks den Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ aufweisen, gefolgt von einer Angabe des Koffeingehaltes in Milligramm pro 100 ml.
Zusätzlich zur Lebensmittel-Informationsverordnung hat EDE einen Verhaltenskodex für die Vermarktung und Kennzeichnung von Energy Drinks (Code of Practice) entwickelt, der freiwillige Verpflichtungen in Bezug auf die Vermarktung und Kennzeichnung von Energy Drinks enthält, wie z.B. die Verpflichtung, Kinder nicht als Zielgruppe zu bewerben. Enthalten sind darüber hinaus Verpflichtungen bezüglich der Werbung und der Zusammensetzung der Inhaltsstoffe von Energy Drinks. Diese Verpflichtungen zielen auf eine sichere und verantwortungsvolle Entwicklung der Produktkategorie ab.
Eine wachsende Anzahl von Lebensmitteln, die in der EU vermarktet werden, enthält sogenannte Claims – freiwillige, also nicht verpflichtende Angaben – die andeuten oder behaupten, dass ein bestimmtes Lebensmittel besondere Eigenschaften oder Wirkungen aufweist. Solche gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben (Health Claims / Nutrition Claims) sind in der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (EG) Nr. 1924/2006 geregelt. Gemäß Artikel 13 dieser Verordnung hat die Europäische Kommission die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) um wissenschaftliche Gutachten für die Erstellung einer Liste allgemein zulässiger gesundheitsbezogener Angaben ersucht. Diese „Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben zu Lebensmitteln“ wurde in der Verordnung der Kommission (EU) Nr. 432/2012 veröffentlicht. Zusätzlich sieht die Verordnung über den Zusatz von Nährstoffen (EG) Nr. 1925/2006 Bestimmungen für den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie anderen Substanzen zu Lebensmitteln vor. Diese EU-Verordnungen gelten auch für Energy Drinks, wenn diese auf ihren Etiketten oder in Werbebotschaften entsprechende Aussagen (Claims) enthalten und/oder Stoffe beinhalten, sofern die Verordnung über den Zusatz von Nährstoffen (EG) Nr. 1925/2006 zur Anwendung kommt.
Einige der EU-Mitgliedsstaaten verfügen über eigene nationale Gesetze mit spezifischen Bestimmungen zu Energy Drinks. Sie haben entweder eigene Vorschriften für Energy Drinks verabschiedet (z.B. Deutschland, Schweiz) oder Grundsätze und Regeln für die Zusammensetzung von Energy Drinks beschlossen (z.B. im Codex Alimentarius Austriacus in Österreich). Andere europäische Länder verfügen über horizontale, allgemeingültige Rechtsvorschriften bezüglich der Anreicherung mit Vitaminen und anderen Substanzen, die auch für Energy Drinks gelten (z.B. Belgien, Dänemark oder die Niederlande).
Alle EU-Mitgliedsstaaten setzen die harmonisierten EU-Bestimmungen, welche für Energy Drinks gelten, um. Darüber hinaus haben einige Länder noch zusätzliche, produktspezifische Bestimmungen, die sich hauptsächlich auf die Inhaltsstoffe von Energy Drinks beziehen.