Nährwert-Kennzeichnung

Nährwerte von Energy Drinks

Die Nährwert-Kennzeichnung erfolgt in der Europäischen Union in vereinheitlichter Form (Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011). Alle Informationen, die sich auf den Energiegehalt oder die wichtigsten Nährstoffe beziehen (Proteine, Kohlenhydrate, Fett, Salz, Vitamine und Mineralstoffe) werden auf dem Etikett ausgewiesen. Diese harmonisierte Kennzeichnung vereinfacht auch den Vergleich der Nährwerte von unterschiedlichen Energy Drinks.

Außerdem hat die Europäische Union im Jahr 2014 neue Bestimmungen zu koffeinhaltigen Getränken eingeführt, deren Koffeingehalt über 150 mg pro Liter liegt. Laut diesen Bestimmungen muss auf dem Etikett von Energy Drinks ein zusätzlicher Hinweis („Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“) angeführt werden. Hinzu kommt eine quantitative Angabe des Koffeingehalts, ausgedrückt in mg pro 100 ml.

Diese Hinweise liefern Konsumenten wesentliche Informationen als zusätzliche Entscheidungsgrundlage.


Kalorien von energy drinks

Innerhalb der Europäischen Union sind die Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung vereinheitlicht (Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011). Unter anderem muss auf dem Etikett der Brennwert (kalorischer Energiegehalt) des betreffenden Produktes angeführt werden.Der Brennwert muss sowohl in der Einheit kJ (Kilojoule) als auch in kcal (Kilokalorien) angegeben sein. Der Brennwert (Kaloriengehalt) eines Energy Drinks hängt von der Art und Menge kalorienhaltiger Zutaten ab, wie etwa dem verwendeten Süßungsmittel. Energy Drinks werden vorwiegend mit Zucker gesüßt. Es gibt aber auch eine Reihe an zuckerfreien Varianten, die mit Süßungsmitteln wie Aspartam gesüßt werden. Konsumenten können also aus einem Angebot an Energy Drinks mit unterschiedlichen Nährwerten wählen.